Satzung - Seite 2
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§ 4 Aufnahme
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorsitzenden, bei Vereinigungen unter Anschluss der Satzung, zu richten.
- Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern entscheidet der Vorstand.
§ 5 Austritt und Ausschluss
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss, bei Einzelmitgliedern auch durch Tod.
- Der Austritt ist nur auf den Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Er ist mindestens 3 Monate vorher dem Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen.
- Mitglieder, die ihren Pflichten wiederholt nicht nachkommen, gegen die Satzung verstoßen oder durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Vereins schädigen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Die ausgeschlossenen Mitglieder können beim Vorsitzenden Einspruch einlegen, über den die Hauptversammlung endgültig entscheidet.
- Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeglicher Anspruch an das Vermögen des Vereins.
§ 6 Rechte der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist berechtigt:
a) nach Maßgabe der Satzung an den Hauptversammlungen des Vereins teilzunehmen und dort Anträge zu stellen.
b) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
- Allgemeine Anordnungen, die von zuständigen Vereinsorganen als für alle Mitglieder bindend erlassen werden, einzuhalten.
- Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, sich bei Veranstaltungen des Vereins bei der Organisation und den Vorbereitungen (Auf- und Abbau) zu beteiligen.
- Falls zutreffend, den Jahresbeitrag zu entrichten.
§ 8 Ehrenmitglieder
- Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und die Musik erworben haben, können durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu allen öffentlichen Veranstaltungen freien Zutritt.