Satzung - Seite 3
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§ 9 Organe
Organe des Vereins sind:
- die Hauptversammlung
- der Vorstand
§ 10 Hauptversammlung (Zusammensetzung)
- Stimmberechtigte Mitglieder der Hauptversammlung sind:
a) Mitglieder des Vorstandes
b) aktive und passive Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
Stimmübertragungen sind nicht zulässig - Als beratende Mitglieder gehören der Hauptversammlung die Ehrenmitglieder, die Dirigenten und die Kassenprüfer an.
§ 11 Hauptversammlung (Aufgaben)
Die Hauptversammlung ist zuständig für:
- Die Entgegennahme der Geschäftsberichte,
- Die Entlastung des Vorstandes,
- Die Festlegung eventuell notwendiger Umlagen,
- Die Wahl des Vorstandes gemäß §13 und der 2 Kassenprüfer,
- Wahl des Wahlausschusses,
- Änderung der Satzung,
- die Entscheidung über Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Vorstandes, welche dieser zur Entscheidung an die Hauptversammlung verwiesen hat.